Wie heisst es so schön im Gesetz? 'Fordern und Fördern'?
Die Realität ist 'Fordern und kürzen'!
Eine Förderung - egal in welche Richtung - der Bezieher von SGB II findet nicht oder
wenn in ganz geringem Umfange statt. Begründet wird dies wie üblich mit 'leeren Kassen'.
Die Kosten dieser 'Reform' waren aber vorher bekannt, noch bevor das Gesetz verabschiedet wurde.
Vor diesem Hintergrund fordern wir einen Ausweis o.ä. welcher zunächst zur Benutzung des
ÖNPV z.B. auf Kreis- oder Stadt-Ebene gelten soll.
Da auch wir die öffentlichen Kassen entlasten wollen, zahlen wir dafür € 20,-,
also etwa den Wert der Transportleistung im
Regelsatz/in der Regelleistung gem. SGB II bzw. SGB XII.
Der öffentliche Nahverkehr wird bereits vom Staat - den Steuerzahlern - finanziert. Bei den zusätzlich erhobenen Fahrpreisen handelt es sich ohnehin nur um marginal zur Finanzierung beitragende Beträge.
Die Festlegung eines Wertes für die Transportleistung per Verordnung könnte darauf schliessen lassen, dass zu diesem Betrag auch die notwendigen Leistungen eingekauft werden können. Dies ist aber nicht der Fall. Die gesetzlich vorgeschriebene Mobilität der Betroffenen wird durch den in der Verordnung vorgegebenen weit unter den tatsächlichen Kosten liegenden Wert konterkariert. Man könnte auch sagen: Die Verordnung ist gesetzwidrig!
In diesem Zusammenhang kann es nicht angehen, dass Betroffene zum Amt zititert werden ohne Ersatz der damit verbundenen Kosten für den Transport.
Um im Hochtaunuskreis zu bleiben: Eine Fahrt von Grävenwiesbach nach Bad Homburg zum Landratsamt und zurück kostet bereits € 6,60, also 1/3 der zugestandenen Transportleistung. Mit drei Fahrten im Monat ist also das Budget bereits ausgeschöpft! Notwendige Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Ärzten usw. bleiben vollkommen unberücksichtigt.
Wir fordern hiermit den Hochtaunuskreis und die im Kreis gelegenen Gemeinden auf, schnellstmöglich eine befriedigende Lösung wie oben skizziert zu schaffen.
Hierbei soll auch nach Möglichkeit durch eine geeignete Gestaltung des Ausweises die Berechtigung zur Erlangung weiterer Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Einrichtungen geschaffen werden.