Eine - nicht ganz neue - Idee zur zumindest partiellen Überwindung der derzeitigen Massenarbeitslosigkeit.
Es wird viel geredet, von Politikern und anderen 'schlauen' Leuten, besonders beliebt ist es, auf den Betroffenen herumzuhacken, Leistungen zu kürzen und sozusagen per Gesetz Altersarmut zu produzieren.
Wir, der Verein

machen folgenden Vorschlag:
Es werden je 2 Vollzeitstellen - zunächst unwichtig, in welchen Bereichen - in 3 Teilzeitstellen umgewandelt.
Im Gegensatz zu den 'Üblichen' Teilzeitjobs mit ca. 50 % der Arbeitszeit, von denen Mensch weder leben noch sterben kann, ist dies eine Alternative mit zwar reduziertem Einkommen und dafür etwas mehr Freizeit einen Teil der Arbeitslosen von der Straße zu bekommen.
Entscheidend dabei ist, dass dem Arbeitgeber keinerlei Nachteile entstehen, d.h. die Kosten bleiben bis auf Unterschiede im Cent-Bereich gleich. Der Arbeitgeber hat dagegen erhebliche Vorteile: Vertretungsregelungen, Aushilfen wegen Krankheit und Urlaub fallen weg! Die Verträge können so gestaltet werden, dass die drei Arbeitnehmer auf 2 Arbeitsplätzen die Verfügbarkeit für den Arbeitgeber untereinander regeln, eben auch im Krankheits- und Urlaubsfalle.
Aber auch der Arbeitnehmer erlangt einen entscheidenden Flexibilitätsvorteil. Die finanziellen Einbußen sind dabei auch nicht 1/3 des Einkommens, sondern durch etwas niedrigere Steuern liegt der Netto 'Verlust' bei etwas unter 26 % des Nettogehaltes.
Der unvermeidliche Steuerausfall wird durch den Wegfall von Zahlungen aus den Sozialkassen sowie durch geringere steuerfinanzierte Transferleistungen kompensiert.
Sicherlich ist unser Vorschlag kein 'Allheilmittel', soll aber ein Denkanstoß für die Verantwortlichen in der Wirtschaft sein.
Rechenbeispiel für den Vorschlag, 3 Arbeitnehmer auf 2 Arbeitsplätzen zu beschäftigen.
| Bruttogehalt bei 2 Arbeitnehmern |
1 AN € 2.000,00 |
2 AN € 4.000,00 |
| ergibt netto (StKl. I, 14,8 % KV) |
1 AN € 1.281,22 |
2 AN € 2.562,44 |
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| Kosten Arbeitgeber/AP (incl. Beiträge etc.) |
1 AN € 2.425,00 |
2 AN € 4.850,00 |
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| Bruttogehalt bei 3 Arbeitnehmern |
1 AN € 1.333,33 |
3 AN € 3.999,99 |
| ergibt netto (StKl. I, 14,8 % KV) |
1 AN € 959,67 |
3 AN € 2.879,01 |
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| Kosten Arbeitgeber/AP (s.o.) |
1 AN € 1.616,66 |
3 AN € 4.849,98 |
Das Nettogehalt pro Arbeitnehmer in diesem Beispiel vermindert sich um 25,1 %.
Dem steht eine um 33 1/3 % verminderte Arbeitszeit gegenüber.
Sicher können davon keine Reichtümer erworben werden, das Nettogehalt liegt gerade so über der Pfändungsfreigrenze = Existenzminimum.
Den verminderten Steuereinnahmen steht die Entlastung der Sozialkassen sowie des Steuerzahlers wegen wegfallender Transferleistungen gegenüber.
Quelle: