Weitere Kürzungen = Politische Fehler ohne Ende
Im Eilverfahren sollen weitere Verschlechterungen des sozialen Netzes durchgepeitscht werden.
Selbstverständlich sind sich die Regierungsparteien einig: Wir kürzen dort, wo am wenigsten Widerstand zu erwarten ist. Wie immer in der BRD!
Betroffen sind zunächst die jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, denen zugemutet wird, weiterhin bei den Eltern zu wohnen und deren Regelsatz auch noch gekürzt wird. Eine eigene Wohnung darf nur 'nach Genehmigung' bezogen werden.
Dies verstösst gegen Art. 12 des Zivilpaktes (BGBl. 1953 II 1553), gegen Art. 13 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie gegen Art. 11 GG.
Eine weitere Änderung betrifft die Unterhaltspflicht für nicht leibliche Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft. Hier meint der Gesetzgeber diese sollten jetzt auch von dem nicht leiblichen Elternteil unterhalten werden.
Es wird also eine Unterhaltspflicht konstruiert, der kein Unterhaltsrecht gegenübersteht. Ähnlich wie in der sog. 'eheähnlichen Gemeinschaft' soll ohne zivilrechtliche Pflicht gezahlt werden, wobei - durch die fehlende Regelung im BGB - der mittellose Partner und jetzt auch noch ggf. dessen Kinder aber kein Recht auf Unterhalt haben und dieses auch im Notfall nicht einklagen können.
Über die Verfassungswidrigkeit dieser Regelung braucht nicht lange nachgedacht zu werden: Hier genügt sorgfältiges Lesen des Art. 1 GG.

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